ChatGPT Site teilen: Kundenvorschau ohne Workspace-Lizenz
Eine private ChatGPT Site mit Kunden teilen: So funktioniert namentlicher Zugriff auf die Live-Version – ohne öffentliche URL oder zusätzliche Workspace-Lizenz.

Seit dem 3. September 2026 unterstützt ChatGPT Sites namentlich eingeladene externe Betrachter. Damit lässt sich eine private, live geschaltete ChatGPT Site teilen: Kunden erhalten Zugriff, ohne dass die URL öffentlich wird oder sie dem eigenen Workspace beitreten müssen.
ChatGPT Site teilen – die Kundenvorschau braucht keine eigene Lizenz mehr
Hinter der kleinen Änderung an den Freigabeeinstellungen steckt ein handfester geschäftlicher Vorteil.
Bislang war der Zugriff der umständliche Teil einer Kundenvorschau. Entweder blieb die Site im eigenen Workspace, dem der Kunde nicht angehörte, oder sie wurde im Internet veröffentlicht. Für eine private Prüfung mussten Teams die Vorschau deshalb in ein anderes Tool verschieben, den Prüfer in einen internen Workflow aufnehmen oder eine öffentliche URL in Kauf nehmen.
Die neue Option schließt diese Lücke. Der Eigentümer einer Site lädt eine bestimmte externe Person per E-Mail ein. Sie meldet sich mit dem eingeladenen Konto an und kann die live geschaltete Site nutzen, darf sie aber weder bearbeiten noch eine neue Version veröffentlichen. Durch die Einladung wird sie außerdem nicht zum Workspace-Mitglied.
Genau das verändert die Kostenrechnung. Der externe Betrachter belegt keinen zusätzlichen Workspace-Platz. Wurde Workspace-Zugriff bisher nur bezahlt, damit ein Kunde eine Site prüfen konnte, entfällt diese Lizenz in diesem Vorschauprozess.
Das ist keine anonyme Linkfreigabe. Der Betrachter muss sich mit dem eingeladenen Konto anmelden und damit nachweisen, dass er tatsächlich die vorgesehene Person ist. Die Funktion ähnelt eher einem persönlichen Gästeausweis als einem Link, den jeder weiterleiten und öffnen kann.
Das Zugriffsmodell, einfach erklärt
ChatGPT Sites trennt jetzt klar zwischen den verschiedenen Rollen rund um ein Projekt.
Entscheidend ist die Trennung zwischen Zielgruppe und Berechtigung. Die Zielgruppe bestimmt, wer die Site öffnen darf. Die Berechtigung legt fest, wer sie verändern oder veröffentlichen kann. Die namentliche externe Freigabe erweitert also die Zielgruppe, ohne Bearbeitungs- oder Veröffentlichungsrechte aus dem eigenen Team herauszugeben.
Die öffentliche Veröffentlichung bleibt davon unabhängig. Ein Enterprise-Admin kann ausgewählten Rollen erlauben, externe Besucher einzuladen, während öffentliches Veröffentlichen deaktiviert bleibt. Für Ersteller in Business-Workspaces gehören externe Betrachter zu den umfassenderen Sites-Berechtigungen; bei Enterprise und Edu muss für die Rolle des Einladenden die Berechtigung für externe Besucher aktiviert sein.
Wie sich die Kostenrechnung verändert
Eine allgemeingültige Summe in Dollar wäre unseriös. Auf den aktuellen Sites-Seiten von OpenAI sind weder eine separate Gebühr für externe Betrachter noch ein Limit für namentlich eingeladene Betrachter veröffentlicht; die planabhängigen Beta-Limits zeigt das Produkt selbst an.
Entscheidend ist die eigene Rechnung:
Mögliche monatliche Ersparnis bei Vorschauen = monatliche Kosten für Workspace-Lizenzen, die ausschließlich für externe Prüfer gekauft wurden + monatliche Kosten eines separaten privaten Vorschau-Tools, das tatsächlich abgeschafft werden kann.
Beide Posten dürfen nicht automatisch angesetzt werden. Muss der Kunde weiterhin bearbeiten, kommentieren, freigeben, Versionen vergleichen oder an anderer Stelle im Workspace arbeiten, ersetzt die Funktion diesen Ablauf nicht. Sie bietet lediglich Betrachterzugriff auf die Site. Ein System für Kundenfreigaben ist nicht dokumentiert.
Die Zeitersparnis ist leichter zu erkennen. Das Team kann die Site innerhalb desselben Produkts erstellen, bereitstellen, beschränken und präsentieren. Nur für eine Vorschau mit personalisiertem Zugriff muss kein zusätzlicher Export mehr synchron gehalten werden.
Wann sich die Funktion im Alltag lohnt
Eine Agentur präsentiert eine Landingpage
Eine Projektleitung in der Agentur kann den Landingpage-Entwurf bereitstellen, die für Marketing verantwortliche Person beim Kunden einladen und den Rest des Internets ausschließen. Der Kunde erlebt die tatsächlich interaktive Site. Die entscheidenden Bearbeitungs- und Veröffentlichungsrechte bleiben bei der Agentur.
Der Vorteil beschränkt sich nicht auf den Datenschutz. Wenn der Empfänger die Arbeit nur prüfen muss, kann die Vorschau auf einen internen Workspace-Platz oder eine zusätzlich gehostete Kopie verzichten, sofern dies bislang die Notlösung der Agentur war.
Ein Berater liefert einen interaktiven Bericht aus
Ein selbstständiger Berater kann einen Bericht oder ein schlankes Dashboard als Site bereitstellen und den Auftraggeber per E-Mail einladen. Dieser kann das Ergebnis nutzen, ohne Mitglied im Workspace des Beraters zu werden.
Kommentare und die formelle Abnahme gehören weiterhin in das vertraglich festgelegte System. Der reine Betrachterzugriff weist nach, wer die Site öffnen darf, schafft aber für sich genommen keine dokumentierte Freigabekette.
Eine Produktleitung holt externes Feedback ein
Eine Produktleitung kann vor der öffentlichen Veröffentlichung einen Prototyp mit einer externen Rechtsberatung, einem Berater der Geschäftsleitung oder einem Forschungspartner teilen. Jeder Prüfer erhält einen persönlichen Zugang; Änderungen und Veröffentlichung bleiben im Workspace des Produktteams.
Das eignet sich besonders, wenn der Ablauf selbst erlebt werden soll. Sollen Prüfer hingegen Texte umschreiben oder Komponenten verschieben, ist ein Workspace-Editor oder das bereits dafür genutzte Design-Tool die passendere Wahl.
Ein Enterprise-Admin trennt Vorschau und Veröffentlichung
Ein Enterprise-Admin kann für Rollen, die Kundenprüfungen betreuen, Allow members to invite external visitors aktivieren, ohne zugleich die öffentliche Veröffentlichung freizuschalten. Dabei handelt es sich um getrennte Berechtigungen in den Workspace-Einstellungen.
Damit gilt eine enger gefasste Richtlinie: Autorisierte Personen dürfen namentlich bekannte externe Gäste einladen, eine Site jedoch nur dann öffentlich machen, wenn auch die Einstellung für öffentliches Veröffentlichen dies erlaubt.
Eine private ChatGPT Site für Kunden freigeben
Hierfür genügt ein Ablauf in den Einstellungen; eine technische Integration ist nicht erforderlich.
Prüfen, ob die Freigabeeinstellung verfügbar ist
Die Site öffnen und Share wählen. Fehlt in einem Enterprise- oder Edu-Workspace die Option für eine externe E-Mail-Adresse, sollte der Eigentümer oder Admin unter Workspace settings, Permissions & roles, der betreffenden Rolle, Early access und Sites nachsehen. Die Rolle benötigt die Berechtigung, externe Besucher einzuladen.
Die bereitgestellte Version kontrollieren
Sicherstellen, dass die Site ausschließlich Inhalte enthält, die der Empfänger sehen darf. Freigegeben wird eine live geschaltete Site, und jede Deployment-URL ist eine Produktions-URL – auch bei eingeschränkter Zielgruppe.
Den namentlich bekannten Betrachter einladen
Die E-Mail-Adresse des Kunden in den Freigabeeinstellungen eingeben, den reinen Betrachterzugriff bestätigen, speichern und prüfen, ob die Person in der Zugriffsliste erscheint.
Den Zugriffsweg des Empfängers testen
Der Kunde sollte die Site öffnen, während er mit dem Konto angemeldet ist, an das die Einladung ging. Die Ansicht mit genau diesem Konto testen, statt davon auszugehen, dass die Eigentümeransicht dem Kundenerlebnis entspricht.
Den Zugriff nach Abschluss der Prüfung entfernen
Den Betrachter aus den Freigabeeinstellungen der Site entfernen. Anschließend die verbleibenden Zielgruppeneinstellungen prüfen: Eine öffentliche oder Workspace-weite Freigabe kann den Zugriff auch nach dem Entfernen der persönlichen Einladung weiter ermöglichen.

Die tatsächlichen Grenzen
Externe Betrachter können weder bearbeiten noch veröffentlichen. Genau diese Grenze ist beabsichtigt – sie bedeutet aber auch, dass Feedback weiterhin an anderer Stelle erfasst werden muss.
Das Entfernen eines namentlich eingeladenen Betrachters ist kein universeller Ausschalter. Ist die Site zusätzlich für den Workspace oder für jeden im Internet verfügbar, kann sie über diese andere Zielgruppeneinstellung weiterhin erreichbar bleiben.
Hinzu kommen Einschränkungen nach Tarif und Einführungsphase. Sites befindet sich für ChatGPT-Workspaces sowie Plus- und Pro-Konten in der öffentlichen Beta. Für Free oder Go und zum Start im EWR, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich ist die Funktion nicht verfügbar. Bei Enterprise hängt die Verfügbarkeit außerdem von den Berechtigungen ab, die der Admin aktiviert hat.
Die Compliance-Grenzen wiegen schwerer als der Komfortgewinn. ChatGPT Sites unterstützt zum Start weder Datenresidenz noch Inferenzresidenz. Laut OpenAI dürfen Sites außerdem keine geschützten Gesundheitsdaten oder Zahlungskartendaten verarbeiten – außer Kartendaten, die ausschließlich von einem externen Zahlungsdienstleister verarbeitet werden. Ein namentlich eingeladener Betrachter ist eine Zugriffskontrolle, aber keine Erlaubnis, entsprechend eingeschränkte Inhalte in der Site zu hinterlegen.
Wer die Funktion jetzt nutzen sollte
Die Funktion lohnt sich sofort, wenn Sites bereits zum Einsatz kommt und externe Prüfer das Ergebnis nur ansehen und nutzen müssen. Agenturen, Berater und Produktteams können den Kompromiss einer öffentlichen Vorschau durch einen persönlichen Zugang ersetzen.
Abwarten ist sinnvoll, wenn das Konto die Einstellung noch nicht anzeigt, der Admin externe Einladungen nicht genehmigt hat oder die Prüfung Inline-Kommentare, Gastbearbeitung, Versionsvergleiche oder eine formelle Freigabe erfordert. In diesen Fällen sollte das vorhandene Prüfwerkzeug bestehen bleiben.
Keine Auswirkungen ergeben sich, wenn ausschließlich öffentliche Sites veröffentlicht werden, alle Beteiligten im selben Workspace arbeiten, Free oder Go zum Einsatz kommt oder Sites in der eigenen Region noch nicht gestartet ist.
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6. Sept. 2026







